Delonghi ECAM 350.35.SB schwarz Kaffeevollautomat
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- Herstellerinformationen
- Rückgabemöglichkeiten
Produktbeschreibung
Der DeLonghi Dinamica ECAM 350.35.SB Kaffeevollautomat verfügt über ein beanspruchbares, integriertes Stahlmahlwerk, das es ermöglicht, frisch gemahlenen Kaffee für jeden Brühvorgang zu verwenden. Dies sorgt für ein intensives Aroma und einen vollmundigen Geschmack.
Man kann verschiedene Kaffeevariationen mit dem Kaffeevollautomaten zubereiten, darunter Espresso und Long. Die Doppio+-Funktion sorgt für einen zusätzlichen Energieschub. Mit der Milchschaumdüse ist es auch möglich Ihr Getränk mit cremigen Milchschaum zu verfeinern.
Die Einfachheit der Bedienung wird durch ein übersichtliches Display unterstützt, mit beleuchteten Direktwahltasten für die Kaffeesorten und verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten. Ihre personalisierten Einstellungen können Sie jederzeit abspeichern, so dass Ihre Rezepte ganz simpel wieder abrufen können.
Das Design des Kaffeevollautomaten berücksichtigt auch eine unkomplizierte Reinigung. Die Auffangvorrichtung ist abnehmbar und spülmaschinenfest, was die Pflege des Geräts erleichtert.
Der DeLonghi Dinamica ECAM 350.35.SB ist somit eine ausgezeichnete Wahl für Kaffeeliebhaber, die Wert auf Qualität, Vielfalt und einfache Handhabung legen.
Artikel gehört zur Kategorie: Kaffeemaschinen
Versandinformationen
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Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
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Herstellerinformationen
- De'Longhi Deutschland GmbH
- Carl-Ulrich-Strasse 4
- 63263 Neu-Isenburg
- info@delonghi.de
Rückgabemöglichkeiten
Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24: https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
1. Rücknahmen von Altgeräten über Netto-Online
Als Fernabsatzhändler (Onlinehandel) kommen wir unserer Verpflichtung zur Altgeräterücknahme über das Internetportal elektroretoure24 nach.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
- Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt.
- Ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes über Netto-Online: für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.