Sozial verantwortungsvolle Bedingungen von der Herstellung bis zum Verkauf

Faire Arbeitsbedingungen sind fester Teil eines verantwortlich handelnden Unternehmens.

Als einer der führenden deutschen Lebensmittel-Discounter sehen wir uns in der Verantwortung, nicht nur sichere und attraktive Arbeitsplätze in Deutschland anzubieten, sondern auch an einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen in unseren Lieferländern mitzuwirken.

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren europäischen Unternehmen engagiert sich unser Unternehmensverbund im Rahmen der Business Social Compliance Initiative (BSCI), um den Aufbau von Strukturen zur Einführung und Kontrolle von Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette zu fördern. Zielsetzung ist es, in risikobehafteten Warengruppen nur noch durch BSCI (Business Social Compliance Initiative) oder ähnliche Organisationen bzw. Standards abgesicherte Produkte zu handeln.

Produzenten, Händler, Importeure und Verarbeitungsbetriebe werden regelmäßig auf die Erfüllung der geforderten Standards kontrolliert. Netto Marken-Discount fordert die Einhaltung von sozialen Mindeststandards von seinen Geschäftspartnern verbindlich ein – diese Anforderung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Diskriminierungen
Diskriminierungen, gleich welcher Art, sind untersagt
Kinderarbeit
Kinderarbeit wird nicht geduldet. Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen, es sei denn gemäß ILO-Konvention werden Ausnahmen gewährt. Die jeweils anwendbaren nationalen Regelungen zum Schutz von jungen Beschäftigten sind einzuhalten.
Zwangsarbeit
Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit dürfen nicht erfolgen. Die Beschäftigung muss freiwillig sein und auf Grundlagen beruhen, die den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen entsprechen.
Disziplinarmaßnahmen
Alle Beschäftigten haben Anspruch darauf, respekt- und würdevoll behandelt zu werden. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit den nationalen Gesetzen und den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Vorschriften strenger sind.
Vergütung
Der für eine Standard-Arbeitswoche gezahlte Lohn hat mindestens den gesetzlichen oder industriellen Mindeststandards zu entsprechen, je nachdem welcher von beiden höher ist. Geschäftspartner müssen sich darum bemühen, Löhne zu zahlen, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen.
Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit
Der Arbeitgeber muss die Bereitstellung eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfeldes sicherstellen, welches die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten nicht gefährdet. Insbesondere jugendlichen Beschäftigten dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Bedingungen ausgesetzt werden.
Umweltschutz
Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in der Produktion ist von herausragender Bedeutung und unbedingt zu beachten. Hierzu gehört nicht nur die Einhaltung der jeweils gültigen nationalen Umweltschutzgesetzgebung. Der Geschäftspartner setzt sich für eine Minimierung sämtlicher potenzieller Risiken und Auswirkungen seines Produktionsprozesses für die Umwelt sowohl innerhalb seines Unternehmens als auch bei seinen Zulieferern ein. Alle Geschäftspraktiken und Verfahren, insbesondere auch die Entsorgung von Abfällen und der Umgang und die Entsorgung von Chemikalien und Gefahrstoffen, müssen die jeweiligen rechtlichen Mindestanforderungen zum Umweltschutz erfüllen oder sogar übertreffen.
Managementsysteme zur Einhaltung der Standards
Der Geschäftspartner wird Managementsysteme einführen, mit denen die vorgeschriebenen sozialen Standards sowohl in seinen Werken als auch in denjenigen seiner Zulieferer eingeführt werden können und ihre Einhaltung überwacht werden kann. Er wird seine Beschäftigten über diese geforderten Standards informieren und ihnen diese zugänglich machen.